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  1. AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der exit eleven gmbh

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche über den Internetdienst exit11shop.de (im Folgenden „der Shop“) geschlossenen Verträge zwischen der Exit Eleven GmbH (im Folgenden „Exit Eleven“) und dem Kunden sowie für alle diesbezüglichen Angebote, Lieferungen und Einzelleistungen. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

2. Leistungen

2.1 Exit Eleven bietet dem Kunden vollständige Präsentationsvorlagen sowie einzelne grafische und sonst gestalterische Hilfsmittel für die Erstellung von professionellen Präsentationen an (vollständige Präsentationsvorlagen und die Gestaltungshilfsmittel werden im Folgenden zusammen als „die Vorlagen“ bezeichnet).

2.2 Die Vorlagen sind grundsätzlich entgeltpflichtig. Es gelten die beim jeweiligen Angebot angegebenen Preise. Einzelne nicht kostenpflichtige Angebote sind entsprechend als kostenlos gekennzeichnet.

2.3 Die Lieferung der Vorlagen erfolgt, indem Exit Eleven dem Kunden die entsprechenden Dateien zum Download von der Website des Shops zur Verfügung stellt. Vollständige Präsentationsvorlagen werden in gängigen Präsentationsformaten (z.B. MS Powerpoint oder Keynote; die verfügbaren Formate ergeben sich aus der Beschreibung der einzelnen Vorlage im Shop) zur Verfügung gestellt, andere Vorlagen in einem üblichen Format für Grafikdateien. Will der Kunde im Einzelfall eine Lieferung auf anderem Weg erhalten, ist dies nach Rücksprache mit Exit Eleven in Einzelfällen möglich, wobei andere Konditionen gelten können als für die Lieferung per Download.

2.4 Exit Eleven ermöglicht es dem Kunden, die erhaltenen Vorlagen über dessen Kundenkonto auch weitere Male herunterzuladen, um dem Kunden die Sicherheit zu geben, die geplanten Präsentationen auch dann noch erstellen zu können, wenn die zunächst heruntergeladene Datei verloren gegangen oder versehentlich beschädigt wurde.

2.5 Der maximale Bestellwert im Shop beträgt, bezogen auf eine Warenkorbfüllung, EUR 249,00. Weitere Warenkorbfüllungen wird Exit Eleven grundsätzlich erst berücksichtigen, wenn alle offenen Forderungen durch den Kunden ausgeglichen sind.

2.6 Die Vorlagen werden vorgefertigt angeboten. Möchte der Kunde für sich bei Exit Eleven ein neues oder bearbeitetes Vorlagendesign nach eigenen Vorgaben bestellen, ist hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen.

2.7 Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem "Mein Konto" Bereich einsehen.

3. Vertragsschluss

Angaben auf der Website des Shops stellen keine Vertragsangebote im Rechtssinne dar. Erst der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss des betreffenden Vertrages über die Lieferung ab. Exit Eleven nimmt dieses Angebot an, indem Exit Eleven dem Kunden den Download der betreffenden Dateien ermöglicht. In der Regel geschieht dies durch Übermittlung einer E-Mail, die den Link zur Downloadseite enthält.

4. Kein Widerrufsrecht

Dem Kunden steht, auch wenn er Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, anders als bei anderen Fernabsatzverträgen nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht zu, da die Vorlagen auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Es handelt sich um Dateien, die nicht rückstandsfrei zurückgegeben werden können.

5. Registrierung und Anmeldung


5.1 Vor dem Abschluss einer Bestellung muss der Kunde im Shop ein Kundenkonto eröffnen. Die Registrierung kann entweder unabhängig von der (ersten) Bestellung erfolgen oder, wenn der Kunde zuvor noch kein Kundenkonto eröffnet hatte, vor dem Absenden der Bestellung.

5.2 Die bei der Eröffnung des Kundenkontos für die spätere Vertragsdurchführung erfragten Daten sind von Kunden wahrheitsgemäß und – soweit es sich um Pflichtangaben handelt – vollständig anzugeben. Änderungen dieser Daten sind Exit Eleven unverzüglich anzuzeigen.

5.3 Die E-Mailadresse und das vom Kunden gewählte Passwort bilden die Zugangsdaten, mit denen sich der Kunde zu seinem Kundenkonto anmelden kann. Die Zugangsdaten dürfen nur vom Kunden genutzt werden. Das Passwort ist geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind – soweit anwendbar – nur solchen Mitarbeitern bekannt zu geben, die berechtigt und bevollmächtigt sind, entgeltpflichtige Leistungen wie die von Exit Eleven angebotenen in Anspruch zu nehmen. Sämtliche unter Nutzung der Zugangsdaten in Anspruch genommenen Leistungen gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

5.4 Exit Eleven behält es sich generell vor, einzelne Registrierungen ohne die Angabe von Gründen abzulehnen bzw. von einer Nutzung des Shops auszuschließen.

5.5 Exit Eleven behält es sich weiterhin vor, ab einem Bestellwert von EUR 149 die vom Kunden im Zuge der Registrierung angegebenen Daten zur Prüfung der Bonität des Kunden zu nutzen. Die Einzelheiten zur Datennutzung in diesem Zusammenhang sind in den Datenschutzerklärung erläutert.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Preise verstehen sich einschließlich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Exit Eleven behält es sich vor, verschiedene Zahlungsweisen vorzusehen.

6.3 Sofern die Zahlung per Bankeinzug im Lastschriftverfahren erfolgt, gilt Folgendes:

Beträge, die vom Kunden zum Einzug freigegeben werden, werden Exit Eleven über das Lastschriftverfahren unmittelbar gutgeschrieben. Durch Wahl der Zahlungsart „Bankeinzug“ erteilt der Kunde Exit Eleven bis auf Widerruf die Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Wird eine per Lastschrift eingeleitete Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, wie z.B. fehlerhafte Angaben, Widerruf oder nicht vorhandene Deckung auf dem Ursprungskonto, nicht ausgeführt, hat der Kunde Exit Eleven als Mindestschaden die für die Rücklastschrift anfallenden Bankgebühren in der tatsächlichen Höhe zu erstatten; die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt vorbehalten. Exit Eleven behält sich zudem vor, im Falle einer Rücklastschrift diese Zahlungsart oder den Zugang zu seinem Kundenkonto für den Kunden bis zur anderweitigen Leistung des geschuldeten Entgelts zu sperren.

6.4 Die Bezahlung per Kreditkarte erfolgt durch Eingabe der notwendigen Kreditkartendaten. Die Kreditkarte wird dann mit dem jeweils fälligen Betrag belastet.

6.5 Die Zahlung über PayPal setzt voraus, dass der Kunde über ein gültiges PayPal-Konto mit entsprechendem Guthaben verfügt. Für den Zahlungsvorgang gelten im Weiteren die zwischen dem Kunden und dem Anbieter von PayPal vereinbarten Vertragsbedingungen. Inhaber der Entgeltforderung aus dem Vertag zwischen Exit Eleven und dem Kunden ist aber grundsätzlich Exit Eleven.

6.6 Der Kunde erhält die Rechnung als elektronisches Dokument (PDF-Datei). Der Kunde gerät mit der Zahlung ohne Mahnung automatisch in Verzug, wenn die Zahlung bei Exit Eleven nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz p.a. berechnet. Das Recht zur Geltendmachung eines gegebenenfalls über die Verzugszinsen hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

7. Allgemeine Lizenzbestimmungen

Exit Eleven behält es sich vor, für einzelne oder alle Vorlagen neben der Basislizenz (siehe Ziffer 8.) auch andere Lizenzen anzubieten. Der Umfang der an den Vorlagen eingeräumten Nutzungsrechte bestimmt sich im Einzelnen nach der dem Kunden angebotenen Lizenz. Für alle Lizenzen, einschließlich der Basislizenz, gleichermaßen gelten jedoch die nachfolgenden Bestimmungen:

7.1 Die Einräumung von jeglichen Nutzungsrechten an den Vorlagen steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die vereinbarte Vergütung durch den Kunden vollumfänglich geleistet wird. Exit Eleven wird die Nutzung der Vorlagen jedoch im vertragsgemäßen Umfang dulden, solange noch kein Zahlungsverzug (siehe Ziffer 6.6) eingetreten ist.

7.2 Die durch die jeweilige Lizenz eingeräumten Rechte werden als einfache, nicht-übertragbare, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte eingeräumt. Der Kunde ist nicht zur Unterlizenzierung berechtigt.

7.3 Die Lizenzen vermitteln keine Konzernlizenz. Sie gewähren daher ausschließlich dem Kunden selbst die betreffenden Rechte. Eine Überlassung an, Zugänglichmachung für, Nutzung für oder durch mit dem Kunden konzernmäßig verbundene Unternehmen bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung durch Exit Eleven.

7.4 Der Kunde darf die Vorlagen als solche ferner unter keinen Umständen öffentlich zugänglich machen oder außerhalb der in der betreffenden Lizenz gestatteten Verwendung verbreiten, vorführen, ausstellen, sonst öffentlich wiedergeben, senden oder auf eine andere Weise nutzen. Hiervon ausgenommen und damit gestattet ist selbstverständlich das öffentliche Zugänglichmachen, Vorführen, Verbreiten etc. der mithilfe einer Vorlage erstellten Präsentation des Kunden.

7.5 Auch soweit die betreffende Lizenz das Recht, die Vorlage auf eine bestimmte Art zu nutzen, grundsätzlich einräumt, ist eine Nutzung in den nachfolgend bezeichneten Zusammenhängen grundsätzlich ausgeschlossen:

• Pornografie und assoziierte Etablissements, wie Bordelle;

• Diffamierende, beleidigende oder rassistische Zusammenhänge;

• Andere rechtswidrige Zusammenhänge;

• Soweit in einer Vorlage Fotos enthalten sind, sind zudem folgende Zusammenhänge ausgeschlossen: Zigaretten und andere Tabakprodukte, Herrenclubs Nacktbars, Escort-Services, Dating-Services, Partnervermittlungen oder ähnliche Dienstleistungen, extreme politische Parteien, pharmazeutische Produkte aus den Bereichen Monatshygiene und Schwangerschaftsverhütung oder entsprechende sonstige nach Auffassung eines erheblichen Teils der Bevölkerung negative Zusammenhänge.

7.6 Urheber-, Quellen- oder ähnliche Vermerke dürfen vom Kunden nicht entfernt werden.

7.7 Fotos, die gegebenenfalls in Vorlagen enthalten sind, dürfen vom Kunden nicht als Datei oder in anderer Form extrahiert, vervielfältigt oder genutzt werden.

8. Basislizenz

Die Basislizenz ist die Lizenz, die der Kunde vorbehaltlich Ziffer 7.1 an den Vorlagen in jedem Fall erwirbt.

8.1 Exit Eleven räumt dem Kunden im Rahmen der Basislizenz das einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die betreffende Vorlage zu nutzen, um Präsentationen für eigene Zwecke zu erstellen und zu nutzen. Der Kunde darf also vorbehaltlich Ziffer 7.5 die für die Präsentation gewünschten Inhalte in die Vorlage einpflegen, bzw. die Vorlage in eine anderweitig erstellte, eigene Präsentation zu Illustrations- oder Dekorationszwecken einpflegen, und die so entstandene Präsentation sowohl offline als auch online einsetzen. Es gilt für die Nutzung der Vorlage keine mengenmäßige Beschränkung, weder mit Blick auf die Auflage einer durch den Kunden erstellten Präsentation noch auf die Häufigkeit der Nutzung der Vorlage für inhaltsunterschiedliche Präsentationen.

8.2 Eine darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig. Dem Kunden ist es daher insbesondere nicht gestattet,

• die Vorlage als solches Dritten zu überlassen, sei gegen Entgelt oder nicht; die Vorlage selbst darf also insbesondere nicht verkauft, vermietet oder verschenkt werden;

• die Vorlage für Zwecke Dritter zu verwerten, etwa indem der Kunde eine Präsentation für einen Dritten erstellt (Agenturgeschäft);

• die Vorlage selbst grafisch zu bearbeiten und das Ergebnis der Bearbeitung zu veröffentlichen und/oder zu verwerten;

9. Untersuchungs- und Rügepflicht für Unternehmer


9.1 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, handelt er also bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, obliegt es ihm, die Vorlage unverzüglich nach dem ersten Download zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen gegenüber Exit Eleven unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, gilt die Vorlage als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Andernfalls gilt die Vorlage auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

9.2 Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge beträgt zwei Wochen seit Download der Vorlage, bei verdeckten Mängeln seit deren Entdeckung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war.

10. Gewährleistung für Verbraucher


Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, schließt er den Vertrag also zu einem Zweck ab, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gelten für die Mängelgewährleistung die gesetzlichen Vorschriften.

11. Sachmängelgewährleistung für Unternehmer

11.1 Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist für Sachmängel ein Jahr ab dem ersten Download der Vorlage. Die vorgenannte kurze Gewährleistungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen eines Sachmangels nach § 437 Nr. 3 BGB, wenn auf Seiten von Exit Eleven Vorsatz oder ein arglistiges Verschweigen eines Mangels vorliegt. Sie gilt außerdem nicht für Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und/oder soweit Exit Eleven ein Garantieversprechen abgegeben hat.

11.2 Im Falle eines Sachmangels hat der Kunde Exit Eleven eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Exit Eleven ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn

• die Kosten der Nacherfüllung den Wert der Vorlage, wäre sie mangelfrei, übersteigt oder

• die Kosten der Nacherfüllung den Betrag übersteigen, um den der Mangel den Wert der Vorlage mindert, oder

• die andere als die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung günstiger ist und für den Kunden keine erheblichen Nachteile bedeutet.

Der Gewährleistungsanspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung (also jeweils Nachlieferung oder Nachbesserung). Ist auch die andere Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann Exit Eleven die Nacherfüllung insgesamt verweigern.

11.3 Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht für Fehler der Vorlage, die auf Bedienungs- bzw. Verwendungsfehlern sowie Eingriffen durch den Kunden oder nicht von Exit Eleven autorisierten Dritten beruhen.

12. Rechtsmängelgewährleistung für Unternehmer

12.1 Exit Eleven gewährleistet, dass die Vorlage frei von Schutzrechten Dritter ist und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, welche die vertragsgemäße Nutzung der Vorlage durch den Kunden einschränken oder ausschließen.

12.2 Exit Eleven übernimmt die Gewährleistung wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter, soweit die entsprechenden Rechte von Exit Eleven in die Vorlage eingebracht worden sind. In diesem Fall hat Exit Eleven in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, entweder die Vorlage so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfällt, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entspricht, oder die Befugnis zu erwirken, dass die Vorlage uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.

12.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem ersten Download der Vorlage.

12.4 Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.

13. Haftung


13.1 Exit Eleven haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind (Garantien müssen mit entsprechendem Rechtsbindungswillen als solche versprochen werden), die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13.2 Kardinalpflichten sind dabei solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

13.3 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen von Verträgen über den Download und die Nutzung von Vorlagen, wie sie im Vertrag zwischen Exit Eleven und dem Kunden vorgesehen ist, typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss.

13.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl gegenüber Exit Eleven als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

13.5 Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet Exit Eleven hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine zweckgemäße, regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären.

14. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist von Exit Eleven nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, das zudem aus demselben Vertragsverhältnis herrühren muss.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses sowie für den Fall, dass der Sitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden nach Vertragschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt wird oder im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist.

16. Rechtswahl

Für den Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

17. Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. Der Kunde und Exit Eleven verpflichten sich, die entsprechende Bestimmung in einem solchen Fall durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck soweit wie möglich wirtschaftlich entsprechen. Letzteres gilt jedoch nur, wenn der Kunde Unternehmer ist.

Stand: Oktober 2009

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