Allgemeine Geschäftsbedingungen der exit eleven gmbh
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
sämtliche über den Internetdienst exit11shop.de (im Folgenden „der
Shop“) geschlossenen Verträge zwischen der Exit Eleven GmbH (im
Folgenden „Exit Eleven“) und dem Kunden sowie für alle
diesbezüglichen Angebote, Lieferungen und Einzelleistungen. Von
diesen Bedingungen abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen
des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden
unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder
Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
2. Leistungen
2.1 Exit Eleven bietet dem Kunden vollständige
Präsentationsvorlagen sowie einzelne grafische und sonst
gestalterische Hilfsmittel für die Erstellung von professionellen
Präsentationen an (vollständige Präsentationsvorlagen und die
Gestaltungshilfsmittel werden im Folgenden zusammen als „die
Vorlagen“ bezeichnet).
2.2 Die Vorlagen sind grundsätzlich entgeltpflichtig. Es gelten die
beim jeweiligen Angebot angegebenen Preise. Einzelne nicht
kostenpflichtige Angebote sind entsprechend als kostenlos
gekennzeichnet.
2.3 Die Lieferung der Vorlagen erfolgt, indem Exit Eleven dem
Kunden die entsprechenden Dateien zum Download von der Website des
Shops zur Verfügung stellt. Vollständige Präsentationsvorlagen
werden in gängigen Präsentationsformaten (z.B. MS Powerpoint oder
Keynote; die verfügbaren Formate ergeben sich aus der Beschreibung
der einzelnen Vorlage im Shop) zur Verfügung gestellt, andere
Vorlagen in einem üblichen Format für Grafikdateien. Will der Kunde
im Einzelfall eine Lieferung auf anderem Weg erhalten, ist dies
nach Rücksprache mit Exit Eleven in Einzelfällen möglich, wobei
andere Konditionen gelten können als für die Lieferung per
Download.
2.4 Exit Eleven ermöglicht es dem Kunden, die erhaltenen Vorlagen
über dessen Kundenkonto auch weitere Male herunterzuladen, um dem
Kunden die Sicherheit zu geben, die geplanten Präsentationen auch
dann noch erstellen zu können, wenn die zunächst heruntergeladene
Datei verloren gegangen oder versehentlich beschädigt wurde.
2.5 Der maximale Bestellwert im Shop beträgt, bezogen auf eine
Warenkorbfüllung, EUR 249,00. Weitere Warenkorbfüllungen wird Exit
Eleven grundsätzlich erst berücksichtigen, wenn alle offenen
Forderungen durch den Kunden ausgeglichen sind.
2.6 Die Vorlagen werden vorgefertigt angeboten. Möchte der Kunde
für sich bei Exit Eleven ein neues oder bearbeitetes Vorlagendesign
nach eigenen Vorgaben bestellen, ist hierüber eine gesonderte
schriftliche Vereinbarung zu treffen.
2.7 Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die
Bestelldaten per E-Mail zu. Ihre vergangenen Bestellungen können
Sie in unserem "Mein Konto" Bereich einsehen.
3. Vertragsschluss
Angaben auf der Website des Shops stellen keine Vertragsangebote im
Rechtssinne dar. Erst der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein
verbindliches Angebot zum Abschluss des betreffenden Vertrages über
die Lieferung ab. Exit Eleven nimmt dieses Angebot an, indem Exit
Eleven dem Kunden den Download der betreffenden Dateien ermöglicht.
In der Regel geschieht dies durch Übermittlung einer E-Mail, die
den Link zur Downloadseite enthält.
4. Kein Widerrufsrecht
Dem Kunden steht, auch wenn er Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
ist, anders als bei anderen Fernabsatzverträgen nach § 312 d Abs. 4
Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht zu, da die Vorlagen auf Grund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Es handelt
sich um Dateien, die nicht rückstandsfrei zurückgegeben werden
können.
5. Registrierung und Anmeldung
5.1 Vor dem Abschluss einer Bestellung muss der Kunde im Shop ein
Kundenkonto eröffnen. Die Registrierung kann entweder unabhängig
von der (ersten) Bestellung erfolgen oder, wenn der Kunde zuvor
noch kein Kundenkonto eröffnet hatte, vor dem Absenden der
Bestellung.
5.2 Die bei der Eröffnung des Kundenkontos für die spätere
Vertragsdurchführung erfragten Daten sind von Kunden wahrheitsgemäß
und – soweit es sich um Pflichtangaben handelt – vollständig
anzugeben. Änderungen dieser Daten sind Exit Eleven unverzüglich
anzuzeigen.
5.3 Die E-Mailadresse und das vom Kunden gewählte Passwort bilden
die Zugangsdaten, mit denen sich der Kunde zu seinem Kundenkonto
anmelden kann. Die Zugangsdaten dürfen nur vom Kunden genutzt
werden. Das Passwort ist geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind –
soweit anwendbar – nur solchen Mitarbeitern bekannt zu geben, die
berechtigt und bevollmächtigt sind, entgeltpflichtige Leistungen
wie die von Exit Eleven angebotenen in Anspruch zu nehmen.
Sämtliche unter Nutzung der Zugangsdaten in Anspruch genommenen
Leistungen gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
5.4 Exit Eleven behält es sich generell vor, einzelne
Registrierungen ohne die Angabe von Gründen abzulehnen bzw. von
einer Nutzung des Shops auszuschließen.
5.5 Exit Eleven behält es sich weiterhin vor, ab einem Bestellwert
von EUR 149 die vom Kunden im Zuge der Registrierung angegebenen
Daten zur Prüfung der Bonität des Kunden zu nutzen. Die
Einzelheiten zur Datennutzung in diesem Zusammenhang sind in den
Datenschutzerklärung erläutert.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Alle Preise verstehen sich einschließlich der am Liefertag
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Exit Eleven behält es sich vor, verschiedene Zahlungsweisen
vorzusehen.
6.3 Sofern die Zahlung per Bankeinzug im Lastschriftverfahren
erfolgt, gilt Folgendes:
Beträge, die vom Kunden zum Einzug freigegeben werden, werden Exit
Eleven über das Lastschriftverfahren unmittelbar gutgeschrieben.
Durch Wahl der Zahlungsart „Bankeinzug“ erteilt der Kunde Exit
Eleven bis auf Widerruf die Ermächtigung, den Einzug des
entsprechenden Betrages von seinem angegebenen Girokonto bei einem
inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen.
Wird eine per Lastschrift eingeleitete Zahlung aus vom Kunden zu
vertretenden Gründen, wie z.B. fehlerhafte Angaben, Widerruf oder
nicht vorhandene Deckung auf dem Ursprungskonto, nicht ausgeführt,
hat der Kunde Exit Eleven als Mindestschaden die für die
Rücklastschrift anfallenden Bankgebühren in der tatsächlichen Höhe
zu erstatten; die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden
bleibt vorbehalten. Exit Eleven behält sich zudem vor, im Falle
einer Rücklastschrift diese Zahlungsart oder den Zugang zu seinem
Kundenkonto für den Kunden bis zur anderweitigen Leistung des
geschuldeten Entgelts zu sperren.
6.4 Die Bezahlung per Kreditkarte erfolgt durch Eingabe der
notwendigen Kreditkartendaten. Die Kreditkarte wird dann mit dem
jeweils fälligen Betrag belastet.
6.5 Die Zahlung über PayPal setzt voraus, dass der Kunde über ein
gültiges PayPal-Konto mit entsprechendem Guthaben verfügt. Für den
Zahlungsvorgang gelten im Weiteren die zwischen dem Kunden und dem
Anbieter von PayPal vereinbarten Vertragsbedingungen. Inhaber der
Entgeltforderung aus dem Vertag zwischen Exit Eleven und dem Kunden
ist aber grundsätzlich Exit Eleven.
6.6 Der Kunde erhält die Rechnung als elektronisches Dokument
(PDF-Datei). Der Kunde gerät mit der Zahlung ohne Mahnung
automatisch in Verzug, wenn die Zahlung bei Exit Eleven nicht
innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung eingeht. Bei
Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz
p.a. berechnet. Das Recht zur Geltendmachung eines gegebenenfalls
über die Verzugszinsen hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
7. Allgemeine Lizenzbestimmungen
Exit Eleven behält es sich vor, für einzelne oder alle Vorlagen
neben der Basislizenz (siehe Ziffer 8.) auch andere Lizenzen
anzubieten. Der Umfang der an den Vorlagen eingeräumten
Nutzungsrechte bestimmt sich im Einzelnen nach der dem Kunden
angebotenen Lizenz. Für alle Lizenzen, einschließlich der
Basislizenz, gleichermaßen gelten jedoch die nachfolgenden
Bestimmungen:
7.1 Die Einräumung von jeglichen Nutzungsrechten an den Vorlagen
steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die vereinbarte
Vergütung durch den Kunden vollumfänglich geleistet wird. Exit
Eleven wird die Nutzung der Vorlagen jedoch im vertragsgemäßen
Umfang dulden, solange noch kein Zahlungsverzug (siehe Ziffer 6.6)
eingetreten ist.
7.2 Die durch die jeweilige Lizenz eingeräumten Rechte werden als
einfache, nicht-übertragbare, räumlich und zeitlich unbeschränkte
Nutzungsrechte eingeräumt. Der Kunde ist nicht zur
Unterlizenzierung berechtigt.
7.3 Die Lizenzen vermitteln keine Konzernlizenz. Sie gewähren daher
ausschließlich dem Kunden selbst die betreffenden Rechte. Eine
Überlassung an, Zugänglichmachung für, Nutzung für oder durch mit
dem Kunden konzernmäßig verbundene Unternehmen bedarf in jedem Fall
der ausdrücklichen Zustimmung durch Exit Eleven.
7.4 Der Kunde darf die Vorlagen als solche ferner unter keinen
Umständen öffentlich zugänglich machen oder außerhalb der in der
betreffenden Lizenz gestatteten Verwendung verbreiten, vorführen,
ausstellen, sonst öffentlich wiedergeben, senden oder auf eine
andere Weise nutzen. Hiervon ausgenommen und damit gestattet ist
selbstverständlich das öffentliche Zugänglichmachen, Vorführen,
Verbreiten etc. der mithilfe einer Vorlage erstellten Präsentation
des Kunden.
7.5 Auch soweit die betreffende Lizenz das Recht, die Vorlage auf
eine bestimmte Art zu nutzen, grundsätzlich einräumt, ist eine
Nutzung in den nachfolgend bezeichneten Zusammenhängen
grundsätzlich ausgeschlossen:
• Pornografie und assoziierte Etablissements, wie Bordelle;
• Diffamierende, beleidigende oder rassistische Zusammenhänge;
• Andere rechtswidrige Zusammenhänge;
• Soweit in einer Vorlage Fotos enthalten sind, sind zudem folgende
Zusammenhänge ausgeschlossen: Zigaretten und andere Tabakprodukte,
Herrenclubs Nacktbars, Escort-Services, Dating-Services,
Partnervermittlungen oder ähnliche Dienstleistungen, extreme
politische Parteien, pharmazeutische Produkte aus den Bereichen
Monatshygiene und Schwangerschaftsverhütung oder entsprechende
sonstige nach Auffassung eines erheblichen Teils der Bevölkerung
negative Zusammenhänge.
7.6 Urheber-, Quellen- oder ähnliche Vermerke dürfen vom Kunden
nicht entfernt werden.
7.7 Fotos, die gegebenenfalls in Vorlagen enthalten sind, dürfen
vom Kunden nicht als Datei oder in anderer Form extrahiert,
vervielfältigt oder genutzt werden.
8. Basislizenz
Die Basislizenz ist die Lizenz, die der Kunde vorbehaltlich Ziffer
7.1 an den Vorlagen in jedem Fall erwirbt.
8.1 Exit Eleven räumt dem Kunden im Rahmen der Basislizenz das
einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte
Recht ein, die betreffende Vorlage zu nutzen, um Präsentationen für
eigene Zwecke zu erstellen und zu nutzen. Der Kunde darf also
vorbehaltlich Ziffer 7.5 die für die Präsentation gewünschten
Inhalte in die Vorlage einpflegen, bzw. die Vorlage in eine
anderweitig erstellte, eigene Präsentation zu Illustrations- oder
Dekorationszwecken einpflegen, und die so entstandene Präsentation
sowohl offline als auch online einsetzen. Es gilt für die Nutzung
der Vorlage keine mengenmäßige Beschränkung, weder mit Blick auf
die Auflage einer durch den Kunden erstellten Präsentation noch auf
die Häufigkeit der Nutzung der Vorlage für inhaltsunterschiedliche
Präsentationen.
8.2 Eine darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig. Dem Kunden
ist es daher insbesondere nicht gestattet,
• die Vorlage als solches Dritten zu überlassen, sei gegen Entgelt
oder nicht; die Vorlage selbst darf also insbesondere nicht
verkauft, vermietet oder verschenkt werden;
• die Vorlage für Zwecke Dritter zu verwerten, etwa indem der Kunde
eine Präsentation für einen Dritten erstellt (Agenturgeschäft);
• die Vorlage selbst grafisch zu bearbeiten und das Ergebnis der
Bearbeitung zu veröffentlichen und/oder zu verwerten;
9. Untersuchungs- und Rügepflicht für Unternehmer
9.1 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, handelt er
also bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, obliegt es ihm, die
Vorlage unverzüglich nach dem ersten Download zu untersuchen und,
wenn sich ein Mangel zeigt, diesen gegenüber Exit Eleven
unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, gilt
die Vorlage als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen
Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich
später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der
Entdeckung angezeigt werden. Andernfalls gilt die Vorlage auch in
Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
9.2 Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und ist mit einer
konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge
beträgt zwei Wochen seit Download der Vorlage, bei verdeckten
Mängeln seit deren Entdeckung, es sei denn, der Kunde weist nach,
dass er zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem
Geschäftsgang nicht in der Lage war.
10. Gewährleistung für Verbraucher
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, schließt er den
Vertrag also zu einem Zweck ab, der weder seiner gewerblichen noch
seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann,
gelten für die Mängelgewährleistung die gesetzlichen Vorschriften.
11. Sachmängelgewährleistung für Unternehmer
11.1 Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist
für Sachmängel ein Jahr ab dem ersten Download der Vorlage. Die
vorgenannte kurze Gewährleistungsfrist gilt nicht für
Schadensersatzansprüche wegen eines Sachmangels nach § 437 Nr. 3
BGB, wenn auf Seiten von Exit Eleven Vorsatz oder ein arglistiges
Verschweigen eines Mangels vorliegt. Sie gilt außerdem nicht für
Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei
Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und/oder soweit Exit
Eleven ein Garantieversprechen abgegeben hat.
11.2 Im Falle eines Sachmangels hat der Kunde Exit Eleven eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Exit Eleven ist
berechtigt, die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung zu
verweigern, wenn diese Art der Nacherfüllung mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dies ist insbesondere der
Fall, wenn
• die Kosten der Nacherfüllung den Wert der Vorlage, wäre sie
mangelfrei, übersteigt oder
• die Kosten der Nacherfüllung den Betrag übersteigen, um den der
Mangel den Wert der Vorlage mindert, oder
• die andere als die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung
günstiger ist und für den Kunden keine erheblichen Nachteile
bedeutet.
Der Gewährleistungsanspruch des Kunden beschränkt sich in diesem
Fall auf die andere Art der Nacherfüllung (also jeweils
Nachlieferung oder Nachbesserung). Ist auch die andere Art der
Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann Exit
Eleven die Nacherfüllung insgesamt verweigern.
11.3 Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht für
Fehler der Vorlage, die auf Bedienungs- bzw. Verwendungsfehlern
sowie Eingriffen durch den Kunden oder nicht von Exit Eleven
autorisierten Dritten beruhen.
12. Rechtsmängelgewährleistung für Unternehmer
12.1 Exit Eleven gewährleistet, dass die Vorlage frei von
Schutzrechten Dritter ist und dass nach seiner Kenntnis auch keine
sonstigen Rechte bestehen, welche die vertragsgemäße Nutzung der
Vorlage durch den Kunden einschränken oder ausschließen.
12.2 Exit Eleven übernimmt die Gewährleistung wegen der Verletzung
von Schutzrechten Dritter, soweit die entsprechenden Rechte von
Exit Eleven in die Vorlage eingebracht worden sind. In diesem Fall
hat Exit Eleven in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das
Recht, entweder die Vorlage so abzuändern, dass sie aus dem
Schutzbereich herausfällt, gleichwohl aber den vertraglichen
Bestimmungen entspricht, oder die Befugnis zu erwirken, dass die
Vorlage uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden
vertragsgemäß genutzt werden können.
12.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem
ersten Download der Vorlage.
12.4 Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich
benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen der
Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.
13. Haftung
13.1 Exit Eleven haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des
Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des
Leistungsgegenstandes sind (Garantien müssen mit entsprechendem
Rechtsbindungswillen als solche versprochen werden), die auf einer
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte
Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung
der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
13.2 Kardinalpflichten sind dabei solche vertragliche Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf
der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
13.3 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit
der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht
Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche
Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen von Verträgen über den
Download und die Nutzung von Vorlagen, wie sie im Vertrag zwischen
Exit Eleven und dem Kunden vorgesehen ist, typischerweise und
vorhersehbarerweise gerechnet werden muss.
13.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund –
sowohl gegenüber Exit Eleven als auch gegenüber seinen Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
13.5 Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so
haftet Exit Eleven hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine
zweckgemäße, regelmäßige und vollständige Sicherung aller
relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären.
14. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die
Gegenforderung ist von Exit Eleven nicht bestritten oder
rechtskräftig festgestellt. Entsprechendes gilt für die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, das zudem aus
demselben Vertragsverhältnis herrühren muss.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag
entstehenden Streitigkeiten ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann im
Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch im
Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses sowie für den Fall, dass
der Sitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden nach
Vertragschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung
verlegt wird oder im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist.
16. Rechtswahl
Für den Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen
Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
17. Schlussbestimmung
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben sowohl
der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam.
Der Kunde und Exit Eleven verpflichten sich, die entsprechende
Bestimmung in einem solchen Fall durch Regelungen zu ersetzen, die
dem Vertragszweck soweit wie möglich wirtschaftlich entsprechen.
Letzteres gilt jedoch nur, wenn der Kunde Unternehmer ist.
Stand: Oktober 2009


